Aus dem Baunetz Wissen: http://www.baunetzwissen.de/standardartikel/Daemmstoffe_Brandschutz_bei_WDVS_845354.html
Brandschutz bei Wärmedämmverbundsystemen
Brandschutz ist ein wesentlicher Faktor, der die Qualität und Sicherheit eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) definiert. Die Verwendbarkeit von WDVS ist nur auf Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zum Nachweis der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit möglich. Alle Komponenten sind dabei systemspezifisch geprüft. WDVS werden als Baustoff bzw. Bauart eingestuft.
Das Brandverhalten von WDVS wird beeinflusst durch:
- Art des Dämmstoffes
- Dicke des Dämmstoffes
- Anteil der organischen Bestandteile in der Putzschicht
- Dicke der Armierungsschicht
- Konstruktive Ausbildung von Details (Öffnungen, Einbauten...)
Die
Prüfungen zum Nachweis des Brandverhaltens werden auf Basis der DIN 4102-1
durchgeführt:
- Nicht brennbar: Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2
- Schwer entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B1
- Normal entflammbar: EPS Hartschaum nach DIN EN 13163 B2
Die
Bauordnungen der Länder legen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe bzw.
Gebäudeklassen Mindestanforderungen der Baustoffklassen nach DIN 4102-1 vor:
- Gebäude bis 7 m Höhe normal entflammbar B2
- Gebäude von 7-22 m schwer entflammbar B1
- Gebäude von 22-100 m nicht brennbar A
Die Höhe ist
die Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses über der
Geländeoberfläche, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist. Die WDVS sind in der
Regel bis zu einer Dicke von 300 mm geprüft.
Bei der
Ausführung mit entflammbaren WDVS werden gesonderte Bereiche mit einem WDVS aus
Steinwolle bzw. Mineralwolle ausgeführt. Besonderes Augenmerk wird dabei auf
die Ausführung der Stürze von Fenstern und Türen gelegt, um den Brandüberschlag
in weitere Geschosse zu verhindern. Hier wird ein mindestens 200 mm hohes nicht
brennbares WDVS eingesetzt. Alternativ können auch sogenannte umlaufende
Brandriegel ausgeführt werden, die mindestens in jedem zweiten Geschoss
umlaufend eingebaut sein müssen. Brandabschnitte und Brandwände dürfen nicht
mit brennbaren Baumaterialien überbrückt werden. Bei der Aufdopplung von WDVS
müssen die aktuellen Anforderungen eingehalten werden und in einzelnen
Bereichen daher eventuell das alte WDVS entfernt werden, um nicht brennbare
Materialien einzusetzen.
Die genauen
Vorgaben der Ausführung von WDVS ergeben sich auf Grundlage der Zulassung der
einzelnen Systeme und der Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnungen.
Quelle: Technische Systeminfo 6, Wärmedämm-Verbundsysteme zum Thema Brandschutz
Quelle: Technische Systeminfo 6, Wärmedämm-Verbundsysteme zum Thema Brandschutz