Zahlreiche Wohnhäuser mangelhaft…
Energieeinsparung ist zeitgemäß! Gebäude werden immer besser und stärker gegen Wärmeverluste durch das Anbringen von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) geschützt. Mehr als 10 cm dicke Platten aus Polystyrol-Partikelschaum (Styropor) werden auf die Außenwände geklebt, um unerwünschte Wärmeverluste zu verhindern.
Daß diese WDVS in einer bereits nicht mehr überschaubaren Vielzahl von Fällen weder richtig geplant noch ausgeführt worden sind, ist weitgehend unbekannt, sowohl bei den ausführenden Firmen, bei den Bauherren als auch den Baubehörden.
Ob dabei Unkenntnis oder Absicht eine Rolle spielen, sei dahingestellt!
Fakt ist, daß deshalb entsprechende Gebäude nicht nur mit einem wesentlichen Mangel im Sinne des Werkvertragsrechts behaftet, sondern auch baurechtswidrig im Sinne der Landesbauordnungen erstellt sind.
WDVS als “nicht geregelte Baustoffe” brauchen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ); diese wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) in Berlin erteilt. Diese Zulassung sieht u.a. Anwendungsbestimmungen vor, die bei der Ausführung überwiegend keine Beachtung finden.
Es ist zwingend vorgeschrieben, daß bei den beschriebenen WDVS “… aus Brandschutzgründen oberhalb jeder Gebäudeöffnung im Bereich der Stürze ein mindestens 200 mm breiter und mindestens 300 mm seitlich überstehender (links und rechts der Öffnung) nichtbrennbarer Mineralfaser-Lamellendämmstreifen (Baustoffklasse DIN 4201-A) vollflächig angeklebt werden muß. Im Kantenbereich ist das Bewehrungsgewebe zusätzlich mit Gewebeeckwinkeln zu verstärken. Werden hierdurch auch Laibungen gedämmt, ist für die Dämmung der horizontalen Laibung im Sturzbereich ebenfalls nichtbrennbarer Mineralfaser-Dämmstoff (Baustoffklasse DIN 4102-A) zu verwenden.”
Ins Feld geführte Argumente, daß bei “Gebäuden geringer Höhe” die Brandschutzbestimmungen der Landesbauordnungen nicht gelten, weshalb z. B. die in den abZ geforderte “Brandabschottung” aus einem Mineralfaser-Lamellendämmstreifen nicht notwendig sei, greifen nicht!
Der richtig angebrachte Dämmstreifen aus Mineralfaser-Lamelle verhindert nämlich nicht nur die Brandausweitung, sondern insbesondere wird ablaufende Polystyrolschmelze im Brandfalle aufgefangen bzw. umgeleitet und ein Abtropfen verhindert.
Im Vordergrund steht der Personenschutz von Rettern und zu rettenden Personen. Deshalb ist diese Maßnahme uneingeschränkt – unabhängig von der Gebäudehöhe bzw. Gebäudeart erforderlich u. geregelt, jedoch selten angewandt!
Betroffene Bauherren sollten ihre Gewährleistungsansprüche auch in diesem Punkte rechtzeitig wahren, eine Beseitigung des Mangels ist aufwendig u. teuer. Zugelassene Reparatursysteme gibt es nicht bzw. nur für Dämmstoffdicken bis maximal 10 cm.
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