Ein eklatantes Beispiel für eine schlecht angebrachte Wärmedämmung.
Geschuldet war im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung ein Wärmedämm-Verbundsystem aus 15 cm starken Mineralfaser-Lamellendämmplatten. Mineralfaser-Lamellendämmplatten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Mineralfasern senkrecht zur Plattenebene ausgerichtet sind und dadurch eine sehr hohe Querzugfestigkeit gegeben ist, so dass eine reine Verklebung am Wandbildner zur Aufnahme der Windsogkräfte ausreichend ist. Dabei wird eine vollflächige (100 %) Verklebung gefordert.
In der entsprechenden abZ ist aufgeführt: „Bei Verwendung vorbeschichteter Mineralfaser-Lamellendämmplatten … darf der Klebemörtel auch vollflächig oder teilflächig auf den Untergrund aufgetragen werden. Bei vollflächigem Auftragen ist der Klebemörtel unmittelbar vor dem Ansetzen der Dämmstoffplatten mit einer Zahntraufel aufzukämmen. Bei teilflächigem Auftragen muss der Klebemörtel so auf die Wand gespritzt werden, dass mindestens 50 % der Fläche durch Mörtelstreifen bedeckt sind. Die Kleberwülste müssen ca. 5 cm breit und in Wulstmitte mindestens 10 mm dick sein; der Achsabstand darf 10 cm nicht überschreiten (siehe Anlage 1). Die Dämmstoffplatten sind unverzüglich, spätestens nach 10 Minuten, mit der beschichteten Seite in das frische Klebemörtelbett einzudrücken, einzuschwimmen und anzupressen.“
Dadurch werden die Kleberwülste zusammengepresst, der Kleber verteilt sich in die Zwischenräume, die sich dabei weitgehend schliessen, wodurch wiederum eine nahezu vollflächige Verklebung erreicht wird.
Der Unternehmer, dem der Auftrag erteilt wurde, hatte offensichtlich keine Ahnung davon, wie ein derartiges System ordnungsgemäß zu verarbeiten ist.
Anlage 1
Bilder vom „Objekt“ finden Sie unter dem folgenden Link:
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